Abgabefrist Steuererklärung

Die Abgabefrist der Steuererklärung variiert bei zwei verschiedenen Gruppen: Personen, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben und Steuerzahler, die zur Steuererklärung verpflichtet sind.

Wann ist Abgabefrist der Steuererklärung?

Die Abgabefrist der Steuererklärung muss nach zwei Gruppen von Personen unterschiedenen werden: Steuerzahler, die freiwillig eine Steuerklärung abgeben und Steuerzahler, die dazu verpflichtet sind.

  1. Abgabefrist der Steuererklärung, die zur Abgabe verpflichtet sind:
    Hier ist der 31. Mai des Folgejahres der Stichtag. Unterstützt ein Steuerberater, gilt der 31. Dezember. An diesen Tagen muss die Steuererklärung das Finantamt erreichen. Kann diese Abgabefrist nicht eingehalten werden, muss eine Fristverlängerung beantragt werden.
  2. Abgabefrist der Steuererklärung bei freiwilliger Anfertigung:
    Wer freiwillig eine Steuererklärung anfertigt, hat statt bisher sieben statt vier Jahren Zeit. Das besagt ein Urteil des Bundesfinanzhofes.
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