Ehegattenunterhalt

Zum Ehegattenunterhalt können Menschen verpflichtet sein, die in Trennung leben oder aber bereits geschieden sind. Diese beiden Fälle werden unterschieden.

Der Ehegattenunterhalt

Wird ein Ehegattenunterhalt fällig, ist zu unterscheiden, ob das Paar im Augenblick in Trennung lebt oder die Scheidung bereits vollzogen ist. Diese beiden Fällt beim Ehegattenunterhalt gibt es.

Der Trennungsunterhalt ist dann fällig, wenn, wie der Name es verrät, das Paar in Trennung lebt. Der Nacheheliche Unterhalt tritt in Kraft, wenn die Scheidung vollzogen ist. Der Ehegattenunterhalt wird ab dem Datum der Scheidung nach den nachehelichen Unterhaltsregelungen behandelt.

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