2. August 2009
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Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Kontoführungsgebühren als Werbungskosten
Die Kontoführungsgebühren können bei der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Und das pauschal und ohne Nachweis.
Die Kontoführungsgebühren
Wer die Steuererklärung gemacht, vergisst meist, die Kontoführungsgebühren anzusetzen. Und verschenkt damit bares Geld. Denn die Kontoführungsgebühren können bei der Steuererklärung pauschal und ohne Nachweis mit 16 Euro angesetzt werden.
Das ist eigentlich ganz simpel, aber immer mehr Leute vergessen schlicht und einfach die Kontoführungsgebühren. Haben Sie in Ihrer letzten Steuererklärung daran gedacht?
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