19. April 2010
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Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Lohnsteuerausgleich
Der Lohnsteuerausgleich wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung getätigt. Die Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet.
Der Lohnsteuerausgleich
Durch die Steuererklärung erfolgt der Lohnsteuerausgleich. Die bereits abgeführte Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Dies passiert im darauf folgenden Jahr.
Doch auch beim Lohnsteuerausgleich ist Vorsicht geboten. So gibt es zum Beispiel eine Abgabefrist der Steuererklärung. Weiterhin ist die Lohnsteuer abhängig von der gewählten Steuerklasse. Diese darf man nicht beliebig oft ändern.
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