Steuererklärung 2008 – Abgabefrist

Auch die Steuererklärung 2008 unterliegt einer Abgabefrist. Und diese sollte natürlich nach Möglichkeit eingehalten werden. Doch muss man bei dieser Frist unterscheiden.

Steuererklärung 2008 – die Abgabefrist

Die Abgabefrist bei der Steuererklärung 2008 ist klar definiert. Hier wird sich 2009 wohl auch wenig ändern. Die Einkommensteuererklärung muss also bis zu einem bestimmten Datum beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Hier müssen 2 Fälle unterschieden werden:

  1. Erstellt man die Einkommensteuererklärung 2008 selbst, ist diese bis zum 31.05.2009 beim Finanzamt einzureichen. Schafft man dies nicht, gilt Punkt 2.
  2. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, ist es ausreichend, wenn diese bis zum 30.09.2009 beim Finanzamt eingeht. Dies gilt auch, wenn man die Erklärung selbst erstellt hat und eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt hat.

Auf jeden Fall gilt: Die Einkommensteuererklärung fristgerecht beim Finanzamt einreichen. Hier gibt es weitere Informationen zu den Fristen sowie zu möglicher Software zur Erstellung.

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