2. August 2009
Kontoführungsgebühren als Werbungskosten
Die Kontoführungsgebühren können bei der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Und das pauschal und ohne Nachweis.
Die Kontoführungsgebühren können bei der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Und das pauschal und ohne Nachweis.