22. April 2010
Ehegattenunterhalt
Zum Ehegattenunterhalt können Menschen verpflichtet sein, die in Trennung leben oder aber bereits geschieden sind. Diese beiden Fälle werden unterschieden.
Zum Ehegattenunterhalt können Menschen verpflichtet sein, die in Trennung leben oder aber bereits geschieden sind. Diese beiden Fälle werden unterschieden.
Der Kindesunterhalt, zu denen Eltern gesetzlich verpflichtet sind, ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Dieser Unterhalt stiegt zum 1. Januar 2010 kräftig an.